Waldmannshofen
Die letzte Flurbereinigung
FA12-2020
Die letzte Flurbereinigung
Auszug
Quelle: Prospekt Landratsamt Main-Tauber-Kreis und Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, mit freundlicher Genehmigung 2013
In zahlreichen Terminen vor Ort und im Gelände wurden alle Planungen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, den Vertretern der Stadt Creglingen und anderen Behörden und Organisationen erörtert und diskutiert. Dabei wurden in allen Fällen zufriedenstellende Lösungen oder Kompromisse erreicht.
Das vorhandene Wegenetz wurde, dort wo notwendig, durch den Aus- oder Neubau von Feldwegen ergänzt. Die dazu notwendigen Bauarbeiten hat der Verband der Teilnehmer- gemeinschaft (VTG) zusammen mit dem Vorstand der Teil- nehmergemeinschaft (TG) organisiert. Die Arbeiten vor Ort führten kompetente Baufirmen aus.
Die Bewertung der Grundstücke im Zusammenlegungsgebiet dient dazu, eine wertgleiche Landabfindung zu gewährleisten. Zur Wertermittlung werden neutrale Sachverständige mit einschlägiger Erfahrung hinzugezogen. Mitglieder des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft nehmen daran teil, weil sie mit der Örtlichkeit besonders vertraut sind.
Vermessungsarbeiten Einsatz modernster Geräte (GPS
Landwirtschaft Durch den Ausbau des Wegenetzes und ein großflächige Zusammenlegung wurden gute Voraussetzungen für ein wirtschaftliches Arbeiten geschaffen.
Landschaftspflege Zur Schaffung von neuen Lebensräumen für Flora und Fauna wurden entlang von Gräben und Wegen in gemeinschaftlicher Arbeit Hecken und Bäume gepflanzt. Neu angelegte Grünbereiche wurden mit vorhandenen Strukturen vernetzt. Gleichzeitig gewann das Landschaftsbild an Attraktivität.
Text und Bilder:Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Text und Bilder:Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Am Wasserschloss und am Fasanengarten informieren Infor- mationstafeln über ein touristisches Kleinod. Sie wurden in Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt gestaltet und aufgestellt. Das Areal ist ein einmaliges gartenbaugeschicht- liches Dokument, das von Überplanungen und Überbauungen über vier Jahrhunderte verschont blieb.
TEILNEHMER: 182 Verfahrensbeginn - 176 Verfahrensende GESAMTFLACHE 1049 ha Waldmannshofen (und Sechselbach) 899 ha Reinsbronn 7 ha Aub und Baldersheim 43 ha Buch 6 ha Hemmerrsheim 16 ha Auernhofen 76 ha AUSBAULEISTUNGEN (in km) Asphaltwege Neubau 7,4 km Asphaltwegelnstandsetzung 6,8 km Schotterwege Neubau 6,1 km Schotterwege lnstandsetzung 0,9 km Grünwege Neuanlage 15,9 km PFLANZUNGEN Gehölzstreifen 1,9 km Saum-/Krautstreifen,Sukzessionsfläche 8 ha Feldgehölze 17 ar Obstbäume 130 St. Einzelbäume 12 St. KOSTEN UND FINANZIERUNG Zuschuss 74 % (111.000,- mit 100 %) Gesamtkosten 2.032.900,- Beträge Dritter 53.700,- Zusätzliche Deckungsmittel 44.000,- Zuschussfähige Gesamtkonsten 1.935.200,- Zuschüsse (Bund, Land, EU) 1.461.000,- Freiwillige Beiträge zur Senkung der Teilnehmerbeiträge 79.000,- Teilnehmerbeiträge 395.200,-
Text und Bilder:Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
ZEITPLAN -Feldbereinigung Termin nach §§ 5.1 und 5.2 FlurbG 1997 Anordnungsbeschluss 1997 Vorstandswahl 1998 Wertermittlung 1998- 1999 Anordnungsbeschluss zur Dorf- bereinigung 1999 Feststellung der Wertermittlung 2001 Zuteilungsentwurf 2002- 2003 Genehmigung des Ausbauplans 2003 Durchsicht des Zuteilungsentwurfs 2003 Genehmigung des Kosten- und Finanzierungsplans 2004 Vorläufige Besitzeinweisung 2004 Aufstellung des Zusammenlegungsplans 2005- 2006 Genehmigung des Zusammenlegungsplans 2006 Anhörungstermin nach § 59 2007 Ausführungsanordnung nach § 61 2011 Eintritt neuer Rechtszustand 2012 Unterlagen zur Berichtigung der öffentlichen Bücher 2013 Schlussfeststellung (geplant) 2014
Angaben zum Verfahren
Kurzbeschreibung der Ziele und Besonderheiten des Verfahrens - Feldbereinigung Neuordnung der feldbereinigten Feldlage der Gemarkung Waldmannshofen und angrenzender bayerischer Gebietsteile. Anlage eines Biotopverbundsystems. Beteiligte Gemeinden: Stadt Creglingen, Creglingen-Waldmannshofen, Markt Aub, Markt Hemmersheim, Auernhofen Creglingen-Waldmannshofen - Main-Tauber-Kreis, Zusammenlegungsbeschluß vom 1.12.1997 -Auszug- Das Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Tauberbischofsheim ordnet hiermit die Zusammenlegung Creglingen-Waldmannshofen nach § 91 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), an. Für die einzubeziehenden bayerischen Flurstücke haben das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und das Ministerium Ländlicher Raum Baden-Württemberg in gegenseitigem Einvernehmen das Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung Baden-Württemberg in Kornwestheim als zuständige obere Flurbereinigungsbehörde (§ 3 Abs.3  FlurbG) bestimmt. Das Landesamt für Flurneuordnung und Landentwicklung Baden-Württemberg hat das Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Tauberbischofsheim als zuständige Flurbereinigungsbehörde  bestimmt. Das Zusammenlegungsgebiet umfaßt: VOM  LAND BADEN-WÜRTTEMBERG, REGIERUNGSBEZIRK STUTTGART, MAIN-TAUBER-KREIS von der Stadt Creglingen, die Gemarkung Waldmannshofen außer den Ortslagen Waldmannshofen und Sechselbach, Teile der Gemarkung Reinsbronn (Flur Niedersteinach), Teile der Gewanne Hessenfeld, Vordere Leite, Mittlere Leite und Hintere Leite, Teile der Gemarkung Frauental, Im Gewann Heidelfeld die K 2894 und Weg Flst.Nr. 302 VOM FREISTAAT BAYERN, REGIERUNGSBEZIRK UNTERFRANKEN,LANDKREIS WÜRZBURG von der Stadt Aub, Teile der Gemarkung Aub, Teile der Gewanne Schimmel, Ochsenwasen, In der Langen Läng, Teile der Gemarkung Baldersheim, das Gewann Baldersheimer Feld von der Gemeinde Bieberehren, Teile der Gemarkung Buch, Teile der Gewanne In der Tagereise, Im mittleren Rot, Im hinteren Rot VOM FREISTAAT BAYERN, REGIERUNGSBEZIRK MITTELFRANKEN, LANDKREIS NEUSTADT/AISCH-BAD  WINDSHEIM     von der Gemeinde Hemmersheim, Teile der Gemarkung Hemmersheim, Teile der Gewanne Ochsenwasen und Pflaumäcker von der Gemeinde Simmershofen, Teile der Gemarkung Auernhofen, die Gewanne Rotmörtel, Eggerten, Im Loch, Hölle, Schwarzwiesen, Schwarzfeld, Teile der Gewanne Auber Straßfeld, Im Haig, Rotwiesen, Im Land, Holzfeld, Spitaläcker. Es wird mit einer Fläche von rd. 1045 ha festgestellt. Seine Abgrenzung ist aus der Gebietskarte vom 1.12.1997 ersichtlich. Begründung zum Zusammenlegungsbeschluß -Auszug- Die Voraussetzungen für eine Zusammenlegung nach §§ 91-93 FlurbG liegen vor: Die Verhältnisse in der Feldflur wirken sich nachteilig auf die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft aus. Die meisten Grundstücke sind für eine rentable landwirtschaftliche Nutzung zu klein und oft ungünstig geformt. Die von den einzelnen Betrieben bewirtschafteten Flächen (Eigentum und Pacht) liegen nach Aussagen der landwirtschaftlichen Vorplanung häufig über das ganze Zusammenlegungsgebiet zerstreut (Besitzzersplitterung). Als Folge davon ist die Bewirtschaftung der Grundstücke mit hohen unrentierlichen Kosten, vor allem durch die großen Zwischenfeldentfernungen, verbunden. Eine großzügige Zusammenlegung und zweckmäßigere Gestaltung des zersplitterten Grundbesitzes ist daher dringend erforderlich. Viele Grundstücke können wegen ihrer Größe und Lage oder sonstigen Beschaffenheit nicht in einer für den Besitzer zweckmäßigen Weise genutzt werden. Eine Entflechtung und Neuordnung des Grundbesitzes zur Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten ist deshalb geboten; z.B. durch Zusammenfassung von eigengenutzten bzw. zu verpachtenden Grundstücken. Das vorhandene Wegenetz genügt dem Umfang nach überwiegend den Anforderungen der heutigen Landwirtschaft.
nordwestliche Markung Waldmannshofen Karten der Bodenwertermittlung im Jahr 2001 südwestliche Markung
nordöstliche Markung Waldmannshofen Karten der Bodenwertermittlung im Jahr 2001 südöstliche Markung
Creglingen-Waldmannshofen (Ortslage) - Main-Tauber-Kreis Flurbereinigungsbeschluß vom 19.11.1999 -Auszug- 1. Das Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Tauberbischofsheim ordnet hiermit die Flurbereinigung Creglingen-Waldmannshofen (Ortslage) als vereinfachtes Verfahren nach § 86 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), geändert durch Gesetz vom 23.8.1994 (BGBl. I S. 2187), an. Das Flurbereinigungsgebiet umfaßt die Ortslage von Waldmannshofen mit Ausnahme des Flurstücks Nr. 346. Alle anderen angrenzenden Flurstücke liegen im Zusammenlegungsverfahren Creglingen-Waldmannshofen. Es wird mit einer Fläche von rd. 26 ha festgestellt. Seine Abgrenzung ist aus der Gebietskarte vom 19.11.1999 ersichtlich. Die Begründung und die Gebietskarte sind Bestandteile dieses Beschlusses. Begründung zum Flurbereinigungsbeschluß der Flurbereinigung Creglingen-Waldmannshofen (Ortslage) Main-Tauber-Kreis -Auszug- 1. Das Flurbereinigungsverfahren Creglingen-Waldmannshofen (Ortslage) dient dazu, daß Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung im Orts- und Ortsrandbereich, der Dorfentwicklung, der naturnahen Entwicklung eines Fließgewässers, des Naturschutzes und der Landespflege sowie der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen. Weiterhin plant die Stadt Creglingen auf der Grundlage ihres Dorfentwicklungskonzeptes Maßnahmen der Dorferneuerung durchzuführen, die teilweise erst durch eine Bodenordnung in den betroffenen Bereichen ermöglicht werden. Ziel ist dabei, die Wohn- und Arbeitsbedingungen wesentlich zu verbessern. Auch sollen ungünstig geformte Grundstücke in Größe und  Zuschnitt verbessert, sowie teilweise vorhandene Besitzzersplitterungen beseitigt werden. Ferner werden alle Grundstücke erschlossen. Zudem wird eine umfassende Bodenordnung im Ortsbereich durchgeführt. 2. Durch das Flurbereinigungsverfahren wird die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung gefördert, sowie Maßnahmen zur Gestaltung der Ortslage nach einem Grünordnungsplan und zur  Gestaltung des Übergangs von der Orts- in die freie Feldlage sowie zur Erholungsvorsorge durchgeführt. 3. Durch das Flurbereinigungsverfahren ist auch eine Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung zu erwarten. Das Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung hat in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde, dem Amt für Landwirtschaft, Landschafts- und Bodenkultur und der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde allgemeine Leitsätze aufgestellt über die in der Flurbereinigung zu berücksichtigenden Belange und die voraussichtlich zu verwirklichenden Maßnahmen und Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge. Diese Abstimmung richtet sich nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Umwelt und Forsten über Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Flurbereinigung vom 30. Januar 1986, Az. 46-4650 (GABl. 1986 S. 345). Danach sind die geplante Agrarstrukturverbesserung und die Belange der Landschaftspflege ausgewogen miteinander zu verbinden. Das Flurbereinigungsgebiet wird unter Beachtung der bestehenden Landschaftsstruktur neu gestaltet; dabei sollen Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur, Landschaft und Ortsbild nachhaltig gesichert werden. Dabei ist den Erfordernissen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Denkmalschutzes und der Erholung Rechnung zu tragen. Verfahrensbeschreibung Verfahrensart: Vereinfachtes Verfahren nach § 86(1) Nr. 1, 3 und 4 FlurbG Fläche: 26 ha Anzahl Teilnehmer: 71 Kosten: 0,2 Mio. EUR Finanzierung und Zuschuss: nach derzeit geltenden Richtlinien ist ein Zuschuss von 72% zu erwarten, Förderung durch EU (ELER) Kurzbeschreibung der Ziele und Besonderheiten des Verfahrens - Neuordnung der Ortslage von Waldmannshofen - Unterstützung bei der Umsetzung des Dorfentwicklungskonzetes durch umfassende Bodenordnung - Erschließung der Grundstücke
Zur aktuellen Flurbereinigung der Ortslage
Natura 2000 “Wiesenweihe Taubergrund” Quelle
Das Vogelschutzgebiet liegt auf Flächen der Städte Creglingen und Igersheim sowie von und Wittighausen. Es umfasst eine Fläche von insgesamt 1.695,1 ha. Der Waldmannshöfer und Sechselbacher Anteil beträgt 733 ha. Die Einbindung der Bevölkerung in die Erstellung des Managementplanes fand an der Informationsveranstaltung am 20.01.2011 in Waldmannshofen statt. Mit einem Managementplan wurde ein Maßnahmekonzept im Landschaftsplan Creglingen aufgesetzt. Dieser Plan umfasste: Maßnahmen zur Erhaltung und zur Pflege der Landschaft Schutz der Streuobstwiesen, extensive Nutzung, Nachpflanzen abgängiger Bäume, südlich Waldmannshofen Nutzungsregelungen zur Erhaltung und Pflege der Landschaft Obstbaumreihe, extensive Nutzung, Nachpflanzen abgängiger Bäume, südwestl. Waldmannshofen Streuobstwiesen, extensive Nutzung, Nachpflanzen abgängiger Bäume, südlich Waldmannshofen und bei Sechselbach Maßnahmen zur Entwicklung der Landschaft Ergänzung der Allee, Anlage eines Krautsaumes, nördl. Waldmannshofen Anlage von Hecken im Wechsel mit Krautsäumen Weg, nördl. Waldmannshofen Anlage einer Baumreihe mit Krautsaum im Wechsel mit Hecken, Weg nördl. Waldmannshofen Reduzierung der Bewirtschaftungsintensität, Anlage eines Saum entlang des Gewässers, Bepflanzung mit Einzelgehölzen, nördl. Waldmannshofen Ergänzung der Obstbaumreihe mit Krautsaum westl. u. nordwestl. Waldmannshofen Bachrenaturierung am Rendelbach Anlage von Hecken im Wechsel mit Krautsäumen, westl. Waldmannshofen Ergänzung der Baumreihe und Anlage eines Krautsaums, westl. Waldmannshofen Anlage einer Feldgehölzinsel mit Saum, westl. Waldmannshofen Anlage von Hecken im Wechsel mit Krautsäumen entlang Graben, westl. Waldmannshofen Anlage einer Baumreihe mit Krautsaum zwischen Sechselbach und Waldmannshofen Anlage einer Allee mit Krautsaum zwischen Sechselbach und Waldmannshofen Anlage von Hecken im Wechsel mit Krautsäumen südwestl. Waldmannshofen Ergänzung der Allee und Anlage eines Krautsaums südwestl. Waldmannshofen Anlage einer Feldgehölzinsel mit Saum östlich Waldmannshofen Einbindung des Siedlungsrands mit Hecken und Baumreihen um das geplante Gewerbegebiet bei Sechselbach Anlage einer extensiv bewirtschafteten Streuobstwiese östlich Sechselbach Anlage eines Krautsaums mit einzelnen Gehölzen südwestl. Sechselbach Grabenrenaturierung Sechselbacher Graben Anlage einer Allee mit Krautsaum Sechselbach nach Süden Anlage von Hecken im Wechsel mit Krautsäumen südlich Sechselbach Anlage einer Allee mit Krautsaum östlich des Lohrhofs Reduzierung der Bewirtschaftungsintensität, Anlage eines Saum entlang des Gewässers, Bepflanzung mit Einzelgehölzen, Rohrenbach Anlage von Hecken im Wechsel mit Krautsäumen südlich von Sechselbach Maßnahmen zur Nutzungsregelungen zur Entwicklung der Landschaft Umwandlung von Äckern in extensives Grünland, nordwestl. Waldmannshofen, am Rendelbach, entlang des Grabens südlich von Sechselbach, entlang des Gewässers, zumindest im Gewässerrandstreifen am Rendelbach Grabenunterhaltung reduzieren, Uferrandstreifen entwickeln, südlich von Waldmannshofen.
Auswirkung auf einen Standort für Windkraftanlagen Begründung zum Teilflächennutzungsplan Windkraft 7-2013 der Stadt Creglingen Für eine Nutzung von Standorten für Windkraftanlagen gibt die Stadt Creglingen an: mit dem Ausweis des EU Vogelschutzgebietes: Beachtung der Naturschutzbelange, konkret die Einzelfallprüfung, Flächenfreihaltung mit der Beachtung von Brutplätzen und Habitaten streng geschützter Vogel- und Fledermausarten: Einzelfallprüfung und artenspezifischer Abstand. Damit sollte sich der Standort eines Windkraftrades auf Waldmannshöfer Markung erledigt haben und sich hier Mensch und Natur nicht richtungsweisenden Entscheidungen Dritter unterordnen müssen.
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