FA6-2010 Waldmannshofen unter den Truchsessen von Baldersheim, den Herren von Rosenberg und hatzfeldischer  Herrschaft Albert Krämer, Creglingen, Nov. 1985 Überblick Das Gebiet um das Dorf Waldmannshofen ist uraltes Kulturland. Eine Fülle prähistorischer Funde, zahllose heute noch sichtbare  ehemalige Feuerstellen, Ergebnisse aus Grabungen, ein Grabhügel und eine keltische Viereckschanze wenige hundert Meter nordwestlich  des Dorfes u. a. deuten auf eine durchgehende Besiedlung seit der Jungsteinzeit hin.  Das Dorf Waldmannshofen wurde bereits 807 anläßlich eines Tausches von Besitzungen im Tauber- und Gollachgau zwischen Bischof  Egilward von Würzburg und dem Gaugrafen Audulf urkundlich erwähnt.  Der erste Hinweis auf Dorfherren als Ministerialen (unfreie Dienstmannen) eines Edelfreien Gerung stammt aus dem Jahre 1140.   Leider sagt die Quelle nichts darüber aus, wo diese frühen Dorfherren in Waldmannshofen ihren Sitz hatten, so daß die Anfänge der  Geschichte des am Nordwestrand des Dorfes stehenden ehemaligen Wasserschlosses im Dunkeln bleiben.  Waldmannshofen unter den Truchsessen von Baldersheim  In ununterbrochener Folge nachweisen lassen sich Dorfherren in Waldmannshofen seit dem Auftreten der Truchsessen von Baldersheim,  die 1372 erstmals genannt wurden und nunmehr über 100 Jahre in Waldmannshofen saßen und die Dorfherrschaft ausübten.  Lehensherren waren zunächst die Herren von Hohenlohe-Brauneck, später die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach.  In der Urkunde von 1372 räumt Hans Truchseß von Baldersheim seinem gnädigen Herrn Conrad von Hohenlohe-Brauneck "....das  Öffnungsrecht in seiner Behausung zu Waltmannshofen ein", d. h., er erlaubte ihm, diese jederzeit als militärischen Stützpunkt zu nutzen,  "außer gegen ihn (den Truchsessen) selbst, seine Erben und alle seine Vettern....".  Es ist anzunehmen, daß für eine Öffnung in diesem Sinne auch die äußeren Vorraussetzungen gegeben waren und es sich bei dieser  "Behausung" bereits um eine befestigte Anlage handelte, in der man möglicherweise eine frühe Baustufe unseres heutigen  Wasserschlosses vermuten kann. Diese Vermutung wird durch zwei weitere Quellen erhärtet:   1405, also wenige Jahrzehnte später, wurde das Schloß als solches zum ersten Mal aufgeführt, als Ritter Hans Truchseß von Baldersheim  zum Heil "seines Vaters, seiner Mutter, seiner selbsten, seines Bruders und ihrer beeder Weiber und aller ihrer Eltern und Nachkommen  und allen elenden und gläubigen Seelen ....in unser Frauen Capellen in dem Schloß Waldmannshofen...." eine jährliche Seelenmesse  stiftete. Und in einem Teilungsvertrag zwischen den Truchsessen Hans und Fritz aus dem Jahre 1408 ist dieses Schloß eindeutig als  wehrhaftes Wasserschloß mit "....Gräben, Seen und Vorhöfen...." beschrieben. Man darf davon ausgehen, daß den Truchsessen von Balderheim, obwohl uns wenig von ihnen überliefert ist, ein wesentlicher Anteil am  Bau bzw. Ausbau des Schlosses zugeschrieben werden kann. Unter den Herren von Rosenberg 1484 verkaufte Reinhard Truchseß von Baldersheim seinen Teil an Schloß und Dorf Waldmannshofen mit allem Zubehör, da er offenbar in  Schulden geraten war, an den Ritter Asmus von Rosenberg, zu jener Zeit Amtmann in Uffenheim, um 4890 Gulden. Zwei Jahre später  vertauschte sein Bruder Erasmus dem ihm gehörenden Teil am Schloß mit Zubehör an seine Schwiegersohn Heinrich von Luchau gegen  das Schloß Rotenfels. Wie sich aus den Akten über die Beilegung eines Streites um den Schaftrieb (Schafweiderecht auf abgeernteten oder brachliegenden  Feldern der Gemarkung) in den Nachbargemarkungen Buch, Bieberehren und Burgerrot aus dem Jahre 1491 zwischen Philipp von  Weinsberg und Cuntz von Rosenberg, dem Sohn des oben genannten Asmus, schließen läßt, haben die Herren von Rosenberg zwischen  1486 und 1491 auch diesen letzteren Teil des truchsessischen Besitzes erworben und verfügten nun über die gesamte Herrschaft  Waldmannshofen.  Die Herren von Rosenberg, die mehr als 140 Jahre die Geschicke Waldmannshofens lenkten, entstammen einem alten fränkischen  ritteradeligen Geschlecht, das ursprünglich dem Stand der Ministerialen angehört hatte und in den Niederadel aufgestiegen war. Sie hatten  sich Ende des 13. Jahrhunderts von dem Geschlecht der Herren von Uissigheim abgespalten und führten den Namen nach dem  Stammsitz Rosenberg bei Osterburken. Andere Zweige der Rosenberger saßen damals neben Rosenberg in Niederstetten (Schloß  Haltenbergstetten), Gnötzheim, Boxberg und Schüpf.  Nach den Kauf- und Lehenbriefen und anderen Quellen zählten zum persönlichem Eigentum der Schloßherrschaft in Waldmannshofen  außer dem Wasserschloß mit Zugbrücke und befestigtem Vorhof eine in dem alleinigen Schafweiderecht auf der Gemarkung begründete  Schäferei und ein landwirtschaftliches Anwesen mit einem ansehnlichen Grundbesitz, der laufend durch Zukäufe erweitert wurde. 1565  umfaßte dieser - umgerechnet - rd. 50 ha Äcker, 8 ha Wiesen, 2 ha Weinberge, 3 ha Seen und 38 ha Wald. Die für diesen "Bauhof"  notwendigen Scheunen und Stallungen standen auf dem Vorhof. Die Bewirtschaftung erfolgte nach späteren Zeugenaussagen zunächst  vorwiegend durch eigenes Gesinde mit Hilfe schloßeigener Pferdegespanne, ab 1523 fast ausschließlich durch Fronarbeit der  Dorfbewohner, die dadurch weit über das übliche Maß hinaus belastet wurden.  Ihre Rechte als Dorfherren gründeten vor allem in der Vogtei, einer Art Verwaltungshoheit über Dorf und Gemarkung mit dem Recht,  Ordnungen (z.B. eine Dorfordnung) aufzustellen und zu erlassen und der Polizeigewalt, die Einhaltung dieser Ordnungen durchzusetzen.  Damit verbunden war die Niedere Gerichtsbarkeit, der die Ahndung kleinerer Vergehen, insbesondere solcher gegen die herrschaftlichen  Ordnungen zustand. Die Gerichtsmänner für das regelmäßig alle vier Wochen tagende Dorfgericht wurden von der Gemeindeversammlung  gewählt. Den Vorsitz führte der Schultheiß im Auftrag der Herrschaft.  Auch die Kirche stand unter dem Schutz und Einfluß der Dorfherren. Als Patronatsherren hatten diese das Recht auf Aufstellung und  Durchführung von Kirchenordnungen und die Besetzung der Pfarrer-, später auch der Schulmeisterstellen.  Zubehör zum Schloß waren auch grundherrschaftliche Rechte, die in der Landleihe und der damit verbundenen personalen Abhängigkeit  ihrer Hintersassen wurzelten, und das Recht, auf der Gemarkung den Zehnten einzuziehen, von dem sie dem Stift St. Burckard in  Würzburg bis 1585 ein Drittel, dann die Hälfte abzugeben hatten.  Als erster Dorfherr allgemein bekanntgeworden, wenn auch alles andere als rühmlich, ist Cuntz von Rosenberg (1520 - 1546). Er war mit  anderen fränkischen Adeligen Fehdegenosse des berüchtigten Ritters Thomas von Absberg und an verschiedenen Gewalttaten gegen  Angehörige des Schwäbischen Bundes mitbeteiligt.  Als im Juni des Jahres 1523 das Heer des Schwäbischen Bundes unter Jörg Truchseß von Waldburg mit 10575 Fußknechten, 1552  Reitern und 36 Geschützen auszog, um Thomas von Absberg und dessen Genossen das Handwerk zu legen, stand auf der Liste der  Burgen und Schlösser, die "verbrannt" und "bis auf den Grund zerrissen" werden sollten, auch das Schloß Waldmannshofen. Cuntz von  Rosenberg hatte offenbar Lunte gerochen, dieses vorher geräumt und sich und die Seinen in Sicherheit gebracht. Nach einer  zeitgenössischen Chronik drangen die Bundestruppen in Waldmannshofen "...über Zäun und Gräben ins Dorf. Der Büchsenmeister schoß  die Wehr (hier ist sicherlich die Umfassungsmauer des Vorhofs gemeint, in die eine Bresche geschossen wurde) ab bei den Vorhäusern,  nahmen die Scheunen im Vorhof ein wie auch das Vieh und verbranntens danach bis auf den Grund". Verbrannt wurde dabei besonders  auch das Schloß. Augenzeugen aus dem Dorf berichteten später, das Feuer hätte noch nach drei Tagen aus dem großen Turm  geschlagen; das Schloß sei so abgebrannt, daß außer der Mauer und der Scheuer "...nicht ein Stütz oder Steck stehend blieben".  Die Waldmannshöfer Bauern, die anscheinend bei der Plünderung und Zerstörung der Schloßanlage entgegen ihrer Zusage nicht ganz  stillgehalten hatten, mußten sich am Tag darauf wegen "ungebührlichem, ungehorsamem und strafbarem Verhalten" gegenüber Jörg  Truchseß von Waldburg den Räten des Schwäbischen Bundes im ca. 70 km entfernten Haßfurt stellen, jeder mit einem weißen Stäbchen  als Zeichen der Unterwerfung.  Cuntz von Rosenberg scheint sich vom weiteren Treiben Thomas von Absberg nach 1523 distanziert zu haben, denn 1527 reinigte er sich  auf dem Bundestag in Ulm durch Eid von dem Verdacht, diesem auch weiterhin Unterschlupf gewährt zu haben. Er wohnte in seinem Haus  in Aub und begann mit dem Wiederaufbau seines Schlosses, das sein Sohn Lorenz (1546 bis 1552) vollendete. Dabei wurde - wie neuere  Bauaufnahmen zeigen - weitgehend auf die stehengebliebenen Mauerreste zurückgegriffen. Die Jahreszahl 1544 über dem Eingang zum  heutigen Feuerwehrmuseum deutet auf den Wiederaufbau hin.  Der Sohn von Lorenz, Conradt von Rosenberg (1553 - 1581), prägte das Dorf durch seine Ordnungen, die er 1565 erließ, insbesondere die  Dorfordnung und die Gerichtsordnung.  Da er ohne Erben blieb, fiel Waldmannshofen nach seinem Tod an die Linie Haltenbergstetten. Die drei Brüder Conrad, Albrecht Christoph  und Georg Siegmundt von Rosenberg wurden 1582 zunächst gemeinsam mit den fünf rosenbergischen Vogteien: Rosenberg, Schüpf,  Haltenbergstetten, Gnötzheim und Waldmannshofen belehnt. 1587 teilten sie diese Herrschaften unter sich auf. Dabei erhielt Albrecht  Christoph Waldmannshofen.  Dieser war kaiserlicher Rat und als Ritterhauptmann Vorsitzender der Rittervereinigung des Kantons Odenwald und dürfte wohl der  bedeutendste rosenbergische Vertreter in Waldmannshofen gewesen sein. Hervorgetreten ist er vor allem durch seinen entschiedenen  Einsatz für die Sache der Evangelischen und war deshalb in viele Streitigkeiten, besonders mit dem Hochstift Würzburg, verwickelt, das  die Gegenreformation in der Umgebung des seit Lorenz von Rosenberg evangelischen Waldmannshofen sehr rührig vorantrieb.  Als er 1632 starb, und weder er noch seine vor ihm gestorbenen Brüder einen männlichen Nachkommen hinterließen, erlosch mit ihm der  Mannesstamm der Rosenberger in Franken. Die Grabplatte Albrecht Christophs mit umgestürztem Helm und Wappen als Zeichen des  erloschenen Mannesstammes steht heute im Erdgeschoß des Waldmannshöfer Kirchturmes.  Nach dem Tod seiner Ehefrau Sibilla, geb. von Rabenstein, im Jahre 1635, der von der Lehensherrschaft gestattet worden war, weiterhin in  Waldmannshofen zu wohnen und das Lehen bis zu ihrem Tod "...zu nutzen und zu nießen", fiel Waldmannshofen als erledigtes  Rittermannlehen heim an Brandenburg-Ansbach.  Unter hatzfeldischer Herrschaft 1637 belehnte Markgräfin Sophia damit den kaiserlichen Feldmarschall Graf Melchior von Hatzfeld, der im Jahr zuvor bereits die  Herrschaft Haltenbergstetten erworben hatte und es verstand, im Verlauf weniger Jahre die gesamten rosenbergischen Besitzungen in  Franken und die ihm seit 1630 verpfändete Vogtei Laudenbach sowie Güter in Würzburg in seinen Besitz zu bringen.  Wegen des katholischen Glaubens des Hauses Hatzfeld war die Lehensübergabe an die ausdrückliche Bedingung geknüpft, daß bei den  Untertanen in Waldmannshofen die von "alters her exerzierte evangelische Religion Augsburgischer Confession zu ewigen Zeiten bleiben  ..." und von niemand angetastet werden soll.  Die aus Oberhessen stammenden Herren von Hatzfeld leiteten ihren Namen von der Herrschaft Hatzfeld an der Eder ab und hatten Besitz  im Westerwald und in Thüringen. Melchior, der zusammen mit seinem jüngeren Bruder Hermann 1635 in den Grafenstand erhoben worden  war, hatte es in seiner militärischen Laufbahn bis zum Feldmarschall gebracht und zeichnete sich durch besondere Zuverlässigkeit und  persönliche Bedürfnislosigkeit aus. Obwohl er nicht zu den allseits bekannten Heerführern des Dreißigjährigen Krieges zählte, scheint auch  er, wie seine vielen Erwerbungen in Franken beweisen, aus dem Krieg für sich und seine Familie einträglichen Gewinn geschlagen zu  haben.  1641 erhielt er von Kaiser Ferdinand II. die Herrschaft Trachenberg in Schlesien verliehen, die bis 1945 im Besitz der Familie Hatzfeld  verblieb.  Der ältere Bruder Melchiors, Franz von Hatzfeld, war zu jener Zeit Fürstbischof von Würzburg und Bamberg und an der Aufrichtung der  hatzfeldischen Herrschaft in Franken maßgeblich mitbeteiligt.  Die Verwaltung der sehr umfangreichen Güter übernahm der bereits erwähnte jüngere Bruder Melchiors, Hermann von Hatzfeld, der  bislang als Obrist und Reichshofrat im kaiserlichen Dienst gestanden hatte, von Haltenbergstetten aus.  In Waldmannshofen ließ dieser gleich nach der Übernahme das Schloß ausbessern, die Schloßanlage in Ordnung bringen und zum Teil  völlig umändern. U.a. wurden zwei neue Seen und ein großer Fasanengarten angelegt, in den man 7500 Bäume und Sträucher und als  Einfriedung 12000 "Dörner" setzte, eine Vielzahl von Gräben gezogen, die Roßschwemme mit Mauerwerk eingefaßt und die Roßscheuer  abgebrochen und an anderer Stelle im Vorhof wieder aufgebaut.  Betreut wurde Waldmannshofen nunmehr durch einen Vogt, dessen Aufgabenbereich durch eine gräfliche "Instruktion" bis ins einzelne  geradezu pedantisch geregelt war. Er mußte dem Grafen fast täglich über alle Vorgänge in Waldmannshofen Bericht erstatten und wurde  dabei von einem "Gegenschreiber" überwacht, der bei allen wichtigen Maßnahmen des Vogts anwesend zu sein, ein Gegenregister zu  führen und unabhängig von diesem nach Haltenbergstetten zu berichten hatte.  Besonderes Gewicht maß die neue Herrschaft dem Schloßgut bei, das durch weiteren Ankauf von Gütern beträchtlich vergrößert worden  war; ebenso dem gewissenhaften Einzug der von den Untertanen zu entrichtenden Abgaben wie Zehnt und Gült und dem sorgsamen  Umgang damit.  Nach einer Aufstellung aus dem Jahre 1657 umfaßte der "herrschaftliche Bestand an Vieh und sonstigen Tieren" 57 Stück Rindvieh, davon  21 Milchkühe, 96 Schweine, 63 Hühner, 27 welsche Hühner, 18 Gänse, 10 Enten und 3 Schwäne.  Nicht aufgeführt sind darin die Pferde, die 300 - 400 Schafe, die Fasanen im Fasanengarten, das Wild im Tiergarten und der Fischbesatz in  den rd. 9 ha Seen.  Für die Bewirtschaftung des Gutsbetriebs wurde ein Hofbauer mit 3 Knechten und 2 Mägden angestellt. Als weitere Schloßbedienstete gab  es (neben Schultheiß, Vogt und Gegenschreiber) einen Gärtner, einen Schäfer, einen Fasanenmeister, einen Heckenknecht, einen  Weingartsmann und einen Hausknecht.  Trotzdem stöhnten die Waldmannshöfer Gemeindeglieder nach wie vor unter der Last der Frondienste, zu denen sie dem Anschein nach  unvermindert herangezogen wurden.  1658 starb Melchior von Hatzfeld auf seiner schlesischen Herrschaft Trachenberg. Sein Leib fand dort in der Stadtkirche von Prausnitz  seine letzte Ruhestätte. Sein Herz wurde in einer silbernen Büchse nach Laudenbach zur Bergkirche gebracht und dort 1659 in einem von  Achilles Kern geschaffenen prunkvollen Grabmal eingeschlossen.  Hermann von Hatzfeld, an den nach dem Tod seines Bruders dessen ganze Besitzungen übergegangen waren, ließ 1660 das Schloß in  Waldmannshofen erweitern und zum Renaissanceschloß umgestalten, so wie wir es noch heute vor uns sehen.  Neu gebaut wurden: das Eingangsportal mit hatzfeldischem Wappen, die Schloßkapelle - heute der erste Raum des Feuerwehrmuseums -,  der darüberliegende Kanzleibau, zu dem im 1. Stock eine steinerne Freitreppe führt, an der ein Löwe einen hatzfeldischen Wappenschild  hält, und der runde Südwestturm. Außerdem wurde die hölzerne Zugbrücke erneuert, die Getreide- und Heuscheuer abgebrochen und am  Ostrand des Vorhofs neu errichtet und eine neue Schafscheuer gebaut. Baumeister war Michael Kaudt aus Würzburg.  Nachdem seit Beginn der hatzfeldischen Herrschaft in Franken die gesamten Besitzungen zentral von Haltenbergstetten aus verwaltet  worden waren, überrascht der Ausbau des Schlosses Waldmannshofen etwas, vor allem der Bau von Kanzleiräumen, die man in der Regel  nur für Residenzen vorsah. Der Grund hierfür ist vermutlich in persönlichen Problemen der Familie Hatzfeld zu suchen:  Hermann von Hatzfeld verstand sich sehr schlecht mit seinen drei Söhnen, zeitweise auch mit seiner Gattin. Besonders enttäuscht war er  über seinen ältesten Sohn Franz, dem er als Domherrn in Würzburg Unfähigkeit und Verschwendungssucht vorwarf. 1666 zwangen ihn  seine Söhne, seine mainzischen und würzburgischen Lehen, d.h., Haltenbergstetten, Laudenbach und Schüpf abzutreten.  Hermann verließ Franken und zog sich verbittert auf seine Besitzungen in Thüringen zurück. Später residierte er häufig in  Waldmannshofen, das ihm verblieben war, und wo er sich durch die Erweiterung des Schlosses offenbar diese Möglichkeit gesichert hatte.  1673 starb er in Rothenburg o.d.T., das er in seinen letzten Jahren wegen seiner angeschlagenen Gesundheit des öfteren zu Badekuren  aufgesucht hatte.  Die Nachfolge in Franken übernahm sein ältester Sohn Franz, und nach dessen Tod im Jahre 1685 sein jüngster Sohn Sebastian. Auf ihn  folgte 1708 der Sohn seines Bruders Heinrich aus dem Trachenberger Zweig der Familie, Franz von Hatzfeld, der 1714 die Verwaltung der  fränkischen Besitzungen von Haltenbergstetten nach Trachenberg in Schlesien verlegte.  Im Schloß Waldmannshofen wohnte zu jener Zeit die Tochter Hermanns von Hatzfeld, Gräfin Anna Maria von Eckershausen, genannt  Klüppel, der von ihren Brüdern als Ersatz für anscheinend vorenthaltenes Heiratsgut die Nutznießung von Waldmannshofen zugesprochen  worden war. Unbeeinflußt vom Wechsel der Herrschaften blieb sie hier bis zu ihrem Tod im Jahre 1729.  In Zusammenhang mit der Verlegung der hatzfeldischen Residenz nach Schlesien wurde in Waldmannshofen das Schloßgut mit allen  Einkünften und Rechten verpachtet. Der Pächter übernahm neben einer Pachtsumme von 4000 Gulden im Jahr auch die Unterhaltung der  Schloßbediensteten, die Versorgung der Herrschaft, wenn diese im Schloß anwesend war, die Besoldung des herrschaftlichen Verwalters,  der die Amtsgeschäfte besorgte, und alle sonstigen, bisher von der Herrschaft wahrgenommenen Verpflichtungen.  Als 1794 mit dem Tod von Friedrich Karl Franz Cajetan der Trachenberger Zweig des Hauses Hatzfeld erlosch, ging Waldmannshofen an  die Linie Wildenburg-Weisweiler über. Graf Edmund von Hatzfeld, der erste damit belehnte Vertreter dieser Linie, residierte von 1794 bis  1803 in Waldmannshofen, das dadurch vorübergehend wieder unmittelbarer Herrschaftssitz wurde.  n diese Zeit fiel auch der dreimalige Wechsel der Landeshoheit: 1796 war Waldmannshofen königlich-preußisch geworden, 1805 kam es  an Bayern und 1810 an Württemberg.  Nachdem die Waldmannshöfer Bürger Mitte des 19. Jahrhunderts die bisher der Herrschaft bzw. dem Schloßgutpächter zu leistenden  Abgaben und Dienste durch entsprechende Geldzahlungen abgelöst hatten, bot Fürst Alfred von Hatzfeld-Wildenburg 1886 sein Eigentum  in Waldmannshofen der Gemeinde zum Kauf an.  Die Gemeinde Waldmannshofen als Schloßbesitzer Die Gemeindeverwaltung griff zu, erwarb die Schloßanlage mit dem dazugehörigen Grundbesitz (ca. 115 ha Feld und 45 ha Wald) und  veräußerte den größten Teil davon wieder an daran interessierte Einwohner. Die Schloßgüter wurden von den Waldmannshöfer Bauern als  willkommene Aufstockung ihrer Betriebe gerne angenommen; auch die landwirtschaftlichen Gebäude im äußeren Schloßhof fanden  Abnehmer.  Das Schloß, von vielen als lästiges Anhängsel empfunden, blieb im Gemeindebesitz. Es diente als Gnadenwohnung und war  jahrzehntelang dem Verfall preisgegeben.  Die Wertschätzung, die dieses bei nicht wenigen Gemeindegliedern erfuhr, illustriert die nachfolgende Episode:  Anfang dieses Jahrhunderts brach im Schloß Feuer aus. Ein aufmerksamer Schloßbewohner entdeckte den Brand und alarmierte die  Feuerwehr, die diesen löschte. Dafür mußte er hernach den harten Vorwurf über sich ergehen lassen: "Hätt'st nit woanders hingucke  könne!"  Diese Einstellung hat sich in der Zwischenzeit geändert. Anfang der fünfziger Jahre begann die Gemeinde unter Bürgermeister Wilhelm  Mann mit großen finanziellen Anstrengungen, unterstützt durch Zuschüsse des Landes und des Landkreises, das Schloß zu sanieren,  zunächst vorwiegend das Dach und die Fassade.  Inzwischen wurde ein großer Teil der schönen alten Räume mit ihren z.T. herrlichen Stukkaturen und den erhalten gebliebenen Resten  reizvoller Malereien behutsam und mit viel Umsicht wiederhergestellt. Eingebunden in die Schloßanlage als ganzes sind diese auch  lebendige Zeugen einer bewegten Vergangenheit.