FA11-2010 Kuntz von Rosenberg - Plackerey und Fehden Zum Ewigen Landfrieden Wenden wir uns zuerst dem kaiserlich angeordneten Landfrieden zu. Der "Ewige Landfrieden" von 1495 war der Versuch, eine Wahrung von Rechten durch Gewalt zu beschränken.  Der Ewige Landfrieden  wurde vom Kaiser zur Wahrung des  Friedens angeordnet und von fürstlich-adeligen Teilnehmern mehr oder minder freiwillig beschworen.  Damit ist festgelegt, dass die Fürsten auf eine eigene Fehdetätigkeit verzichten werden und Fehdetätigkeiten an gewisse Regeln gebunden  werden. Es sollen Untergebene geschützt werden oder, falls sie selbst fehdeberechtigt sind, dazu angehalten werden. Gründe sind in dem "Kriegs"-zustand zu finden, der schon damit ausgelöst werden kann, dass in ungeklärte Streitfällen Gewalt ausgeübt  wird oder das Gewaltrecht ausgelegt wird, um Raub und Besitzaneignung zu rechtfertigen. Es soll von Fürsten, Adeligen und Städten  gleichermaßen angewandt werden. Der Landfrieden will keine Fehdeaufhebung erzielen sondern die "Spielregeln" festlegen, unter denen einzelne Adelige ihr Recht  durchsetzen können. Wer gegen diese Spielregeln verstößt wird in die Acht genommen. Schon vorher wurden Landfrieden angeordnet. 1404 ist in den Akten des Hochstift Würzburg nachzulesen: "dies sind die ritter und [edel-] knechte, die dem bischof von würzburg,  [johannes von egloffstein], den landfrieden geschworen haben: " .. Fritz Truchseß von Baldersheim.. , die doerfer .. waldmannshofen.."  Leonhard von Rosenberg Nicht nur Kunz von Rosenberg war in Fehden involviert, gehen wir zurück an den Anfang des 16. Jahrhunderts. Leonhard von Rosenberg, der von 1502 - 1512 brandenburgische Amtmann von Uffenheim ist, hat die Güter in Waldmannshofen von seinem  Bruder Hieronymus geerbt und wurde 1507 vom Markgrafen belehnt.   Die Geislingen-Fehde Hans von Geislingen, dessen Bruder 1506 von Reisigen (Reitern) der Stadt Nürnberg, die einen Ochsenzug eskortierten, getötet wurde,  führt im Oktober 1510 mit mehreren Rittern, darunter Leonhard von Rosenberg, eine gewaltsame Aktion durch, nachdem die von Geislingen  eingeklagte Schadenersatzforderung verhandelt und das Verfahren eingestellt wurde. Daraufhin wurden sie vom Kaiser im Dezember 1510  in die Acht erklärt, "weil sie Nürnberg muthwillige fehde zugeschrieben und schon vor Überschickung des feindsbriefes Hansen Vischer,  Georg Volkamer und andere gefangen genommen und weggeführt hatten". Im Oktober 1511 passiert eine Nürnberger Reisegruppe das Aktionsgebiet einer bischöflich-bambergischen Jagdgesellschaft. Der Bischof  entsendet seinen Diener Hans Thomas von Absberg mit Knechten zu den unbekannten Reisenden, um die Personalien aufzunehmen.  Hier  erfährt Absberg auch das Ziel der Reise. Am nächsten Morgen überfällt Absberg mit seinen Knechten die Reisenden. Absberg beauftragt  zwei Knechte, die zur Einholung des Lösegeldes weggeschickt wurden, Hans von Geislingen als Nutznießer dieser Aktion zu benennen.   Die beiden Nürnberger Patrizier kamen nun in den Genuss eines mehrtägigen Schlossbesuchs zu Vorderfrankenberg und Waldmannshofen. Die ursprünglich geplante Lösegeldübergabe war 4 Wochen später, tatsächlich sollen sie sich 37 Wochen auf der rosenbergischen Burg  aufgehalten haben. Im November 1511 ist ein Schlichtungstermin in der geislingischen Angelegenheit angesetzt. Unter Vorsitz von Markgraf Friedrich von  Ansbach wird kein Ergebnis erzielt. Seine Adelsnähe beweist der Markgraf mit enormen Zugeständnissen, auf die die Nürnberger  letztendlich nicht eingehen. Dieses Ergebnis spitzt das Fehdegeschehen 1511 und 1512 zwischen einigen Rittern und der Stadt Nürnberg  immer mehr zu. Als Konsequenz wird eine erneute Reichsacht gegen Geislingen und seine Helferschaft verhängt. Die  Antwort ist eine Überfallserie bis  Ende 1512. In dem Umfeld der fehdeführenden Ritter ist neben Leonhard von Rosenberg auch Eberhard Geyer von Giebelstadt, der später  auch markgräflicher Amtmann von Uffenheim wird.  Die verschiedenen Überfälle haben die Konsequenz, dass  Lösegelderlöse der  Fehdeführer mit den Schadensersatzforderung aufgerechnet werden und  Hans von Geislingen unter Bürgschaft von 10 Adeligen, darunter  dem Geschlecht Rosenberg eine Schuldverschreibung zu zahlen hat.   Die Zahlungen aus der Schuldverschreibung sollen unter den beraubten oder um Lösegeld erpressten Nürnberger Bürgern aufgeteilt  werden. Nach dem Fälligkeitstermin 1515 melden sich die Bürgen zu Wort, da sie vertragsgemäß "in die Laistung gemant" wurden. Die  Verhandlungen gehen in Einzelfällen bis vor das Kaiserliche Landgericht des "Burggraftums Nürnberg" in Ansbach. Ob Leonhard von Rosenberg aus dem Bürgschaft an die Stadt Nürnberg gezahlt hat oder den Klageweg bestritten hat, bleibt unbeanwortet.  Kuntz von Rosenberg Kuntz von Rosenberg ist Leonhards Sohn. Er wird 1520 mit Waldmannshofen belehnt. Er ist 1528 Amtmann zu Röttingen und Reichelsberg.   Der Oettingische Überfall 24. Juni 1520: Angehörige des Schwäbischen Bundes waren in Augsburg versammelt. Graf Joachim von Oettingen hatte teilgenommen. Auf  der Rückreise wurde er in Donauwörth gewarnt, dass  verdächtige Reiter unterwegs seien. Da der Graf aber mit Niemandem in Fehde war  und auch keinen Absagebrief erhalten hatte, achtete er nicht auf diese Warnung und setzte seine Reise fort.   Kaum hatte er Donauwörth verlassen, sah er viele Reiter. An einen Widerstand war nicht zu denken war, so gab Graf Joachim seinem Pferd  die Sporen und floh wieder zur Stadt zurück. Unglücklicherweise stürzte sein Pferd. Die Reiter um Thomas von Absberg holten ihn ein, einer  der Feinde versetzte ihm einen Stich mit dem Schwert und verwundete ihn so stark, dass er nicht weggebracht werden konnte.   Unter den Reitern war auch Kuntz von Rosenberg mit einem Gefolge von 20 Reitern aus seinem persönlichen Anhang.  Dieser war,  nachdem ihn ein als Kurier in Augsburg stationierter Rosenbergischer Knecht über eine kurze Dauer des Bundeskonvents informiert und er  Absberg verständigt hatte, aufgebrochen. Beide Gefolge trafen sich drei Tage vorher und verschanzten sich später mit weiteren  Sinnesgenossen in einem Wald. Man ließ den Grafen mit seiner Verletzung liegen, forderte aber vorher noch das Ehrenwort von ihm, dass er sich als ihr Gefangener bei  ihnen stellen wolle, wenn er wieder genese. Nach dem Überfall löste sich das Kommando etappenweise auf, über die Altmühl ritten die Rosenberger in Richtung des Schlosses  Waldmannshofen zurück. In dem späteren Fehde-Brief sind Kuntz von Rosenberg oder sein Anhang nicht genannt sondern als Helfer und Fehdediener, als "gebröt  knecht", benannt. Nicht vergleichbar sind diese mit mittelalterlichen Eideshelfern, die sich für einen verwandten oder befreundeten  Prozessbeteiligten persönlich verwenden können, wenn sie von dessen Unschuld oder der Rechtmäßigkeit seiner Forderung überzeugt  sind.  Als Kriegssöldner werden die Fehdediener finanziell entlohnt, führen dafür Befehle aus, können dafür kaum belangt werden oder  müssen die Wahl des Dienstherrn oder den Inhalt der Befehle nicht verantworten. Der schwer verwundete Graf wurde nach Donauwörth gebracht und den noch versammelten Bundesständen wurde Bericht erstattet.  Der Anlass Anlass für diesen Überfall war ein alte Auseinandersetzung der Absberger und Oettinger um eine Gebietsherrschaft. Der Schiedsspruch,  fast ein Jahrhundert vorher, wurde unter Auflagen erteilt, die die Oettinger nicht erfüllt haben und deren Bestand sie nun bestritten haben.    Der Schwäbische Bund wird angerufen  Die ganze Versammlung des Bundes war empört über diesen frechen Landfriedensbruch. Nach der oettingischen Darstellung waren die  Ansprüche eine "ganntz mutwillige nichtige fordrung" und die Tat ein heimtückischer Überfall und ohne die vorherige Absage ein  fehdewidriger krimineller Raubüberfall ("lanndtfridprüchige handlung") und damit ein Verstoß gegen die Regeln, die 1495 mit dem  kaiserlichen Landfrieden verordnet wurden.    Die Versammlung beschloss die Gewalthilfe wegen des Bruches der Landfriedenssatzung und dem Truchsessen Georg von Waldburg, dem Schwiegersohn des Verletzten, wurde die Verfolgung und Bestrafung der Täter zu übertragen. Er erhielt außer einer Anzahl von Pferden  mehrere  Bundesmandate und Befehle an alle Bundesmitglieder: Wenn er deren Gebiet betreten würde, solle er alle erforderliche Hilfe an  Mannschaft und Kriegsbedarf erhalten.   Georg Truchsess von Waldburg  begab sich unverzüglich zu seinem Schwiegervater nach Donauwörth. Von ihm erfuhr er den Tathergang.  Er stellte fest, dass eine Heilung des Grafen außer den Grenzen der Kunst lag.   Georg Truchsess von Waldburg schrieb den beiden Söhnen des Grafen, Martin und Ludwig, die damals in Ingolstadt studierten, dass sie  nach Donauwörth kommen sollten. Er reiste dann nach Augsburg ab. Dort unterrichtete er die Bundesstände von dem Tathergang und dem  nahen Ende des Grafen von Oettingen, empfahl ihrem Schutz die beiden Söhne des Grafen, und forderte sie zur Bestrafung der Täter auf.  Er erhielt eine Bundeshilfe von 50 Reisigen bewilligt. Georg Truchseß von Waldburg in Franken Mit seinen Schwägern und deren 30 Reisigen durchstreifte er zuerst das Ries, und, da er dort keine Spur mehr von den Tätern antraf,  wendete er sich nach Franken.   Dort angekommen, schickte er durch seinen Diener dem Thomas von Absberg und seinen Mithelfern einen Absagebrief. Sie streiften  daraufhin in Franken hin und her und näherten sich auch dem Schloss Absberg mit einer Abteilung von 40 Pferden, während andere 50  zum Odenwald hinzogen.   Dem Truchsess war daran gelegen, sich des Absberger Schlosses zu bemächtigen und hier das erste Beispiel von Strafe zu geben. Es war Herbst und die Weiber des Dorfes waren gerade damit beschäftiget, die Rüben der Herrschaft auszuziehen und in das Schloss zu tragen.  Daher waren die Tore offen und eine Vorhut von Reitern des Truchsessen drang ohne Widerstand in den Hof, nahm dem Torhüter die  Schlüssel, besetzte hierauf die Tore und gab das verabredete Zeichen, nach dem der Truchsess mit dem Rest der Mannschaft ebenfalls  herbei eilte.   Das Schloss war nun für die Grafen von Oettingen in Besitz genommen, und eine Besatzung wurde zurückgelassen.  Ein kaiserlicher Achtbrief für Kuntz von Rosenberg Am 6. August 1520 lässt Kaiser Karl V. den Achtbrief über Hans Thomas von Absberg und dessen Helfer ausstellen. Damit  ist auch  verbunden, dass Lehen an den Lehnsherrn zurückfallen, bei Waldmannshofen an den Markgrafen Casimir von Brandenburg-Ansbach. Die truchsessischen Streifereien gehen weiter Im folgenden Jahr 1521 stellte der zu Ulm versammelte Bundestag des Schwäbischen Bundes weitere 50 Pferde zur Verfügung des  Truchsessen, der nun mit 100 Reitern im Frühjahr seine Streifereien fortsetzte.  Der erste Überfall auf Waldmannshofen Am 8. März 1521 gewann er das feste Schloss Waldmannshofen, das Kuntz von Rosenberg gehörte, durch eine Kriegslist. Die damals im  Feld arbeitenden Landleute hatten ihre Häuser nicht mehr erreicht, als sie den Zug des Truchsessen herankommen sahen. Sie waren alle  hin zum Schloss gelaufen. Nur ein altes Weib lief heulend und schreiend im Dorf herum und wurde zum Truchsessen von Waldburg  gebracht. Dieser erklärte dem Weib, dass, wenn die Bauern das Schloss nicht verlassen und ihm einhändigen würden, er den Ort  verbrennen, und alles niederhauen lassen werde. Das Weib, das die Drohung für Ernst nahm, rannte eilig in das Schloss und sagte den  Bauern, was ihr der Truchsess gesagt hatte. Dies wirkte. Die Bauern hatten keine Lust ihre Weiber und Kinder, Häuser und Fahrnisse des  Schlosses wegen aufzuopfern. Die Bauern waren in der Überzahl, entwaffneten die schwache Besatzung des Schlosses und überlieferten  das Schloss dem Truchsessen von Waldburg. Eine andere Quelle schildert uns:  Jörg (Georg) Truchsess von Waldburg bedient sich eines taktischen Tricks. Bauern, die ins Schloss  geflüchtet sind und die Tore verrammelt haben, wird mit Gemetzeln an ihren Familien gedroht, wenn sie nicht übergeben würden. Das  Schloss wird eingenommen und, da er das verbriefte Recht hat, nach Belieben Unterstützung anzufordern, treffen aus der Reichsstand  Windsheim 12 Mann als provisorische Garnison ein. Damit verliert Kunz von Rosenberg nicht nur sein Schloss sondern auch die Einkünfte  aus diesen Ländereien, da diese nun dem Schwäbischen Bund zustehen. Jörg (Georg) Truchsess von Waldburg selbst gibt sich als Feind des Rosenbergers aus: "er herr Georg wer bericht, das dis Schlos  waltmanßhof(en) Conz(e)n  von Rossenberg des feindt er wer zustund", auch bietet er dem Markgrafen Casimir an, anstelle von Kuntz von  Rosenberg das Lehen zu nehmen: "solt Ine als gern zu ainem lehenmann haben alls einen von Rosenberg". Eine Delegation aus Familienmitgliedern des Hauses von Rosenberg sowie verschwägerten und befreundeten Geschlechtern wird drei  Tage später in Uffenheim vorstellig, wo sich die Bundestruppe aufhält. Sie ersuchen um Rückerstattung des Familienbesitzes  Waldmannshofen. Sie finden jedoch keine Unterstützung bei den markgräflichen Amtsträgern, dem Creglinger Amtmann Albrecht von  Vestenberg und dem Uffenheimer Amtmann Eberhard Geyer. Beide Amtleute vermitteln zwischen dem Truchsessen von Waldburg und den  Rosenbergern und erreichen die Rücküberstellung an Ansbach unter einer Auflage: Es soll vorerst keine erneute lehensweise Ausgabe des Schlosses erfolgen. Waldmannshofen wird von den beiden Amtsträgern in eigener Regie verwaltet. Von dem mobilen Besitz, wie es bei der Einnahme vorgefunden wurde, erstellen sie unter Anwesenheit eines Notars ein genaues  Bestandsverzeichnis, denn "alle varennde hab" steht nach dem Bundesreglement den Mitgliedern der siegreichen Streife zu.  Als Besatzung bleibt ein ansbachischer Diener namens Hans Herzog im Schloss. Er hat Anweisung, dort niemanden weder aus- noch  einzulassen. Was dann in Waldmannshofen geschah bleibt nicht ganz im Nebel der Geschichte verborgen, dazu später. Kuntz von Rosenberg scheint  sich selbst aus weiteren Absberger Fehden herausgehalten haben, er belieferte Absberger Übergriffe lediglich mit Knechten aus seinem  unmittelbaren Burggefolge. So ist der Knecht Jörg im Juli 1522 in der Oberpfalz bei einem Überfall auf einen Nürnberger Kaufmann  beteiligt.   In diese Zeit fallen Überfälle aus Mangold von Ebersteins Fehde gegen die Reichsstadt Nürnberg, an denen Kuntz von Rosenberg  teilgenommen hat. Vermittlungsversuch der Markgrafen Auf Ansuchen des Crailsheimer Amtmanns, des Vaters von Hans Thomas von Absberg, versuchte nun der Markgraf Casimir von  Brandenburg die Sache zu vermitteln. Der Kaiser selbst wurde beim Schwäbischen Bund vorstellig. In der Woche nach Weihnachten 1521  wurde ein Gütetermin in Ansbach gehalten. Die Teilnehmer vom Schwäbischen Bund, die Grafen von Öttingen und die von Absberg kamen  jedoch nicht zu einer Einigung, da versuchte wurde, verschiedene Streitigkeiten (die alte Auseinandersetzung, den Tod des Grafen von  Öttingen und eine Gefangennahme kaiserlicher Diener) zu vermitteln. In einem Vermittlungsvorschlag heißt es: "Doch was Schadens  Kunzen von Rosenberg und seinen Muhmen geschehen, sollte Kunz von Rosenberg selbst tragen." Eine andere Quelle schildert einen Vertrag vom 5. Januar 1522: Kuntz von Rosenberg soll seine Immobilien zurückerhalten, er erhält,  entgegen einer Entschädigung für Absberg, allerdings keine Entschädigung, da er weiter als Fehdehelfer für seinen Verwandten, Mangold  von Eberstein, tätig ist.  Die Fehde könnte damit beendet und Reichsacht aufgehoben werden. Dieser Vertrag steht unter Bedenkzeit und unter Zustimmung der  Grafen von Oettingen und des Schwäbischen Bundes, die dann im Februar/März 1522 erfolgen soll. Er wird automatisch gegenstandlos,  wenn nicht beigepflichtet und ein Lösegeld bezahlt wird oder Absberg dem Vertrag nicht bis 22. März 1522 zugestimmt hat.  Noch Anfang  März ersuchte der kaiserliche Verhandlungsträger, die Deligierten des Schwäbischen Bundes und die Öttinger die Ablehnung zu  überdenken. Diese lange Frist für die Beilegung des Streites steht in direktem Verhältnis zu der anstehenden Verlängerung des  Zusammenschlusses zum Schwäbischen Bund. Diese wird am 17. März 1522 für weitere 12 Jahre geschlossen und kurze Zeit später von  Kaiser Karl V. bestätigt. Es stellt sich heraus, dass der Stillstand in der Beilegung des Streites dienlich für die entscheidende Endphase der Verhandlungen zur Verlängerung war.   Kuntz von Rosenberg hat gute Gründe, sich für vier Geiseln einzusetzen, die Absberg seit 1521 in Verwahrung hat: ihm wurde -inoffiziell-  zu verstehen gegeben, dass er sich sein Schloss Uttenhofen erst zurückverdienen müsse. Falls er Absberg mindestens einen Gefangen  "ledig mache" darf er heimkehren; Kuntz schildert diesen Kuhhandel in einem Brief vom 14. März 1523 und berichtet, dass er die Weisung  bereits auf dem Gütetermin 1521 in Ansbach erhalten habe. Hier ist auch zu erfahren, dass die Geiseln ohne sein Zutun frei gekommen  sind; er bittet darum, ihm sein Schloss zurückzugeben, da durch sein Engagement -erfolglos oder nicht- sein Teil der Abmachungen erfüllt  ist. Ein Überfall bei Wallmersbach Am 18. April 1522 überfällt Hans Thomas von Absberg einen von der Frankfurter Messe heimkehrenden Augsburger Kaufmann bei  Wallmersbach und nimmt ihn gefangen. Unterschlupf finden die vier Täter und die Geiseln unter anderem zu Giebelstadt beim Uffenheimer Amtmann Eberhard Geyer. Damit nimmt Absberg nach Nürnberg auch mit Augsburg die Händel auf. Beide Reichsstädte sind dem  Schwäbischen Bund angeschlossen. Der Schwäbische Bund bietet im Moment aber keine weiteren Truppen auf, als den bestehenden  oettingischen Streifkorps mit 104 Mann.  Der zweite Überfall auf Waldmannshofen  Am 19. Mai 1522 informiert Hans Herzog, der vom Markgrafen eingesetzte Verwalter Waldmannshofens, das Ansbacher Regiment und  den Markgrafen, dass mehrere oettingische Streifreiter vor der Burg erschienen seien und um Unterkunft und Proviant ersucht hätten.  Obwohl Herzog sie auf seinen ausdrücklichen Befehl verwiesen habe, er dürfe niemanden ins Schloss lassen und nicht von den dortigen  Beständen ausgeben, sei ihnen kurz darauf das Gros der Reiter mit dem Hauptmann Georg von Waldburg nachgefolgt und habe ihre  Forderung unterstützt.  Der Vogt behielt zwar die Nerven, wurde aber unruhig, da er befürchten muss, mit einer Fehlentscheidung den Widerwillen des Bundes  auf das Haupt seines Herren zu laden. Er bittet daher nochmals um genaue Anweisung. Zwei Tage später erhält er nicht nur die volle  Zustimmung in sein Verhalten, sondern darüber hinaus die Aufforderung, in keinem Punkt davon abzuweichen: "unser begern .. das du  dich seine f.g. beuelhs haltest, und dawider .. kain anders thust,". Herzog soll dem Waldburger zudem ausrichten, die Bundesstreifen  verfügen über genügend Zehrgeld, um sich aus eigener Tasche zu versorgen. Vielleicht fürchtet der Markgraf auch unnötiges Missfallen in seinem fränkischen Adel zu erregen, wenn er zulässt, das ausgerechnet in  Waldmannshofen eine Operationsbasis der Plackerbekämpfer etabliert wird. Waldburg revanchiert sich für die respektslose Abfuhr, in dem er später markgräfliche Kontingentsreiter im Streifkorps bezichtigt, sie  hätten sich unerlaubt von der Truppe entfernt.  "der zug wid(er) die francken sey entlich beslossen.."  Trotz Verhandlungen der fränkischen Reichsritterschaft mit dem Reichsregiment, den Reichsstädten und dem Schwäbischen Bund wird  dieser Feldzug des Schwäbischen Bundes im März 1523 beschlossen. Als Sammlungstag für das gesamte Heer und die Artellerie ist der  1. Juni festgesetzt.    Bundesvorladungen ergehen nun an den fränkisch-nordwürttembergischen Adel und die markgräfliche Ritterschaft. Diese werden im Umgang mit Landfriedensbrechern verdächtigt. Sie können sich mündlich rechtfertigen und es kann eine eidliche  Reinigung von ihnen verlangt werden.   Sollte sich der Adressat seiner Vorladung widersetzen, drohen ihm Schritte in nicht näher festgelegtem Umfang. Viele betroffene Adlige wandten sich an den Markgrafen Casimir und dementieren jegliche Hilfeleistung. Dem Markgrafen selbst sind allerdings die Hände gebunden, mit einem Eingreifen läuft er selbst Gefahr, gegen Reichsgesetz zu  verstoßen und sich von den anderen Bundesfürsten zu isolieren. Es bleibt ihm lediglich, eine diplomatische Note an die Bundesversammlung zu leiten, in der er die Kompetenz des Bundes kritisiert,  Verdächtige zu befragen, als Exekutoren aufzutreten und in den verschickten Ladebriefen mit Krieg zu drohen. Streng kritisiert er auch die  Sonderfreiheiten des Schwäbischen Bundes, dass reichsrechtliche Bestimmungen hinter denen des Bundes zurücktreten. Einige Reichsritter verweigern ihre Anwesenheit oder verlassen den festgesetzten Vorladungstermin vorzeitig. Dies macht ihre Sitze zu  Angriffszielen des Schwäbischen Bundes. Kuntz von Rosenberg ist mit Hans Thomas von Absberg als Haupttäter geächtet. An ihn ergeht keine Vorladung.  Der schwäbische Chronist Martin Crusius fasst das Geschehen ab dem 1. Juni lapidar zusammen: "innerhalb 2. Monathen 23. Fränkische Schlösser und Vestungen, in welchen gemeldter Johann Thomas eine Retirade und Aufenthalt  hatte, demolirt, weilen die Adeliche Besitzer derselben.. ihre Unschuld mit keinem Eyd purgiren konnten."  Die gesamte Streitmacht des Heeres setzt sich aus 1000 Reitern und etwa 10.000 Fußsöldnern sowie Feld- und Belagerungsartellerie in  unterschiedlicher Größe zusammen. Der dritte Überfall auf Waldmannshofen Am 22. Juni wird nun das Waldmannshöfer Schloss angegriffen und verbrannt:  "Item montags den zwenundzwaintzigisten juny sind herr  Jorg Truchsas, veldthaubtman, und das kriegsvolckh fort uff Uffenhaim geruckt, doselbt den Eritag stillgelegen, in derselben zeit zwen  veindtsbrieff durch einen knaben gen Waltmanshouen und Gnetze, bede Cuntzen von Rosenberg zugehörig, geschickt und dieselben  zway heuser sambt iren zugehörenden pauern und nutzungen erfordern lassen. Aber in denselben heusern ist niemandt gefunden  worden. Uff solche handlung ist erstlich das schloss Waltmaushouen, welchs dann gar geraumbt  und ausgeleret gewest, durch den obersten  veIthaubtman und andere haubtleute verprennt, die paurn auch in des bundes pflichten angenomen, mit der aufflage, dhweil sich  dieselben paurn hienor  wider ir zusagen gegen herr Jorgen Truchsasen  etwas ungepürIichs, ungehorsam und strafbar gehalten haben,  also das sy die paurn plünderns oder zum wenigsten pranntschatzung wirdig gewest weren, das demnach die paurn zu einer straf  gemainlich und ein yeder sunderlich, sunder ainicher were mit weissen steblein den negsten zu den bundsraten, so damals zu Hasfurt  gewest, sich stellen, antzaigen, doselbst weiters beschaids und der gnade erwartten sollen. " Eine andere Quelle schildert uns: Zwischen dem 22. und 23. lässt sich die Hauptarmee in der Nähe von Uffenheim nieder.  Auf dem Weg  liegt das Städtchen Aub, zu einer Hälfte Kuntz von Rosenberg zum andern dem Würzburger Oberhirten zuständig. Dort wird alles  rosenbergische Eigentum übernommen, der Ort selbst mit einer Brandsteuer belegt: "umb tausend gulden gepranntschatzt". Das Wittum  von Kuntzens Ehefrau wird gleichfalls beschlagnahmt: "nit mer dann ir varnus, clainotter und claider gelaßen".  Von Uffenheim entsendet Jörg Truchsess von Waldburg einen Trupp, der das nahe bei Aub gelegene Waldmannshofen übernehmen und  schleifen lassen soll. Das Schloss steht schon seit seiner Einnahme 1521 unter markgräflicher Direktverwaltung und ist nicht nur  verlassen, sondern auch leergeräumt (durch Hans Herzog im Auftrag Markgraf Casismirs?). Ein Teil der zur Schlossherrschaft gehörigen Bauern scheint den Bündischen mit einigem Widerwillen zu begegnen, woraufhin Waldburg   sie eidlich in die Pflicht nimmt, sich den zu Haßfurt sitzenden Bundeskommissaren zu stellen.  Inwieweit hierbei alte Animositäten  zwischen dem markgräflichen Vogt Hans Herzog und dem Truchsess von Waldburg zum Tragen kommen, bleibt unklar, ebenso, ob  Herzog zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch in Waldmannshofen Dienst tut.   Denkbar wäre auch, dass die Bauern Kuntz von Rosenberg eine gewisse Anhänglichkeit bewahrt haben oder aber dem Markgrafen, den  sie geschädigt glauben. Einen Abstecher nach Gnötzheim führt derweil Kriegsrat Burghard Marschall mit einigen städtischen Reitern aus. Auch Kuntz von  Rosenbergs zweites Schloss - und damit das Dritte des Gesamthauses Rosenberg nach Boxberg - wird eingerissen. Die Urfehde   Kuntz von Rosenberg leistet schließlich am 19. Oktober 1523 "auß sorgen" Urfehde:  " Ich Conradt von Rosenbergk zu Gnetzheim Bekhenn offentlich mit dem brief. Nach mir darumb das ich gemeins Bundts zu Schwaben  offentlich Beclert und verkundt Aechter Landtfriedbrecher unnd desselben Bundts beschediger, wieder den Landfrieden gehaust gehoft,  geatzt, getrenckt, enthalten selbs mit gritten bin, hilff gethan unnd fürgeschoben hab, zu pillicher straff Itzt angezeigter verwurkung von  gemeinen Stenden des Bundts zu Schwaben Meine Schlösser unnd sitz. Waltmanshofen, Gnotz unnd Uttenhofen außgebrendt und  zerriessen, und dazu meine gutter eingenommen, die mir nochmals Ine Standt und werdt, wie die Itzt gefunden, auf mein unnd anderer  meiner Herren und freundt unterthenig hochfleissig bitt, und bezahlung Tausent Gulden Reinisch an erstattung gemeines bundts  aufgelauffens schadens, wiederumb eingeben unnd zugestelt sein. Und darzu ich gnediglich auß sorgen gelassen, unnd wiederumb zu  gemeins bundts Huldigung genomen bin. Daß ich das alles unnd iedes zu velligem gnügen, unnd underthenigem fleissigem Dank angenomen, unnd mich umb solcher erzeigter  gnaden willen daruf verpflicht verbunden unnd verschrieben hab, und thun das hiemit wissentlich in crafft ditz briefs.  Nemlich das ich noch mein erben samentlich od sonderlich das obberurt überziehen, außbrennen unnd zerreissen gemelter meiner  Schlosser unnd sitz, unnd einnemen meiner güter unnd derselben Nutzung, und was in unnd mit solchem allem unnd yeden, auch gegen  meiner Person von wegen gemeins Bundts fürgenomen, geubt unnd begangen ist, gegen gemeinen Stenden des Bundts samentlich od  sonderlich od denen so Inen zu versprechen steen, unnd so darunder gehandelt haben, Iren nachkomen unnd erben, In argem od  unguttem, hinfuro ewiglich durch uns selbs noch Jemandt andern von unsert wegen, nit andern ässern noch wehren, weder mit noch one  recht keine clag haben, furnemen noch gewinnen sollen noch wollen, Darzu soll unnd will ich mein leben lang umb keinerlei sachen  willen, gegen den Bundtsstenden, gemeinlich od sonderlich, mit der that furnemen, handeln noch zu thun gestatten verschaffen od  verwilligen, auch wieder sie zu thetlicher Handelung, niemandt hausen hofen noch furschieben, gantz in kein weiß, Sonder gemeiner  Bundtsstende schaden warnen, unnd fromen werben unnd furdern, Unnd ob ich ausser halb obherurter billicher empfangener straff,  derhalben ich mich dan wie oblaut für unnd mein erben, aller forderung entlich verziehen hab, über kurtz od lang, zu gemeinen Stenden  des Bundts gemeinlich oder sonderlich, oder denen so Inen zu versprechen steen, Ir nachkomen unnd erben Spruch od Vorderung hete  od gewinne, Worumb das were, das soll unnd will ich nit anderst suchen noch furnemen dan mit ordenlichem rechten, an den enden,  unnd in den gerichten, darin ein Jeder nach des heiligen Reichsordnung geherig ist, unnd sie darüber mit auslendischen Gerichten unnd  sachen, nit dringen noch beschweren one geverde, das alles unnd Jedes whar, steet, unnd vhest zu halten, hab ich obgenanns Conradt  von Rosenberg, mit treuen an Aydts stat zugesagt, unnd zu warem urkundt   der Ding mein eigen Insiegel offentlich an diesen brief gehangen, darzu solchen blief mit meiner eigen Handt underschrieben, unnd mit  fleis erbetten, die Edeln unnd Vhesten Lorentz von Rosenberg Amptman zu Mekmüll unnd Bernhardten von Thungen, Amptmann zu  Rottenfels mein liebe Vettern, das sie Ire eigene Insiegel, darunder ich mich auch verbindt zu halten was vorsteet auch an diesen Brieff,  doch Inen unnd Iren erben one schaden, gehangen haben. Der geben ist auf Montag nach Sanct Gallentag nach Christi gepurt 1523."  Damit erfüllt er die Bedingungen: er gesteht nicht nur die Beherbergung sondern auch die Mittäterschaft und verzichtet auf Rechtsmittel.  Er hat 1.000 Gulden beizubringen, eine Pauschale für die Aufwendungen des Schwäbischen Bundes. Dafür wird er wieder ins seine  Herrschaften zu Waldmannshofen, Uttenhofen und Gnötzheim eingesetzt. Zwei Bürgen, Lorenz von Rosenberg und Würzburgs Bundesrat  Bernhard von Thüngen bezeugen seine Aussöhnung. Lorenz von Rosenberg, Kuntz Vetter, haftet in Gemeinschaft mit anderen Rittern für  die fristgemäße Auszahlung der Kostenvergütung. Diese war im Sommer 1527 noch nicht bezahlt und ihm wurde ein weiteres Jahr  Aufschub gewährt.  Verwandschaftliche Bande Sicherlich müssen wir Kuntz von Rosenbergs Fehdetätigkeit auch im Zusammenhang mit dem Gesamthaus Rosenberg betrachten, das  immer wieder mit der Kaufmannsstadt Nürnberg in Fehde war. Mit der Zerstörung eines Vorpfostens zur Pfalz und der verkehrstechnisch zentral an dem Kreuzungspunkt Frankfurt Augsburg und  Würzburg Esslingen gelegenen Burg Boxberg in 1523 war ein Höhepunkt erreicht, der später mit einer Auseinandersetzung um die lange  währende Gefangennahme eine Nürnberger Kaufmanns oder der Gefangennahme des Sohnes von Georg von Waldburg übertroffen  wurde. Die Fehdetätigkeit übte er auch für seinen Schwager Mangold von Eberstein aus.  Interessant sind die Berichte über die einzelnen  Überfälle ganz ins unserer Nähe oder Kuntz von Rosenberg Erscheinung, die wir dort nachlesen können.  Quellen, davon viele im Netz zu finden:  Ritzmann, Plackerey in teutschen Landen, 1995 (Hauptquelle)  Vochezer, Geschichte von Waldburg Band 2, 1832 (erster und dritter Überfall)  Walcher, Biografie des Truchsessen Georg III von Waldburg, 1900 (erster und dritter Überfall)  von Eberstein, Geschichte der Freiherren von Eberstein, 1865 (weitere Fehdetätigkeit des Kuntz von Rosenberg)  von Eberstein, Fehde des Mangold von Eberstein mit Nürnberg, 1879 (weitere Fehdetätigkeit des Kuntz von Rosenberg)  Anzeiger für die Kunde der Deutschen Vorzeit, 13. Band, 1866 (dritter Überfall)  May, Kurfürst, Cardinal und Erzbischof Albrecht II von Mainz und Magdeburg, 1865 (Urfehde des Kuntz von Rosenberg)  Historisches Unterfranken, Uni Würzburg (Landfrieden von 1404)  Nicht verwendete sonstige Quellen: Baader, Verhandlungen über Thomas von Absberg und seine Fehden, 1873 (Bibliothek des literarischen Vereins in Stuttgart, Band 114) Archiv für die zeichnenden Künste, 1841-1842: Übersicht von Holzschnitten der 1523 angegriffenen Schlösser   Lister der Wandereisen Holzschnitte, wikipedia Herolt, Hällische Chronik, 1494 - 1545 Manuskript oder Kolb, Geschichtsquellen der Stadt Hall in Württembergische Geschichtsquellen, 1894 Urkunden zur Geschichte des Schwäbischen Bundes Teil 1 und Teil 2 (Bibliothek des literarischen Vereins in Stuttgart, Band 14) Romane: Schönhuth, Sagen und Geschichten aus Hohenlohe, 1857 (Ein Besuch des Absbergers in Waldmannshofen) Hammerstein, Ritter, Tod und Teufel. Ein Bilderbuch aus dem 16. Jahrhundert, 1910 (Fehde des Mangold von Eberstein)